CODE.3 ist bereit für die verpflichtende E-Rechnung ab 2025
Die Firma Ibeq weist darauf hin, dass ab Januar 2025 die gesetzliche Verpflichtung zur E-Rechnung im B2B-Geschäft in Kraft tritt. CODE.3, die bewährte ERP-Lösung von Ibeq, unterstützt in der neuesten Version 4 die Erstellung und den Versand von E-Rechnungen nach dem ZUGFeRD-Standard, um Unternehmen den Umstieg auf digitale Rechnungsprozesse so einfach wie möglich zu gestalten.
Upgrade auf Version 4 dringend empfohlen
Für Anwender der Version 3.x von CODE.3 besteht keine Möglichkeit, E-Rechnungen aus dem System heraus zu versenden. Daher empfiehlt Ibeq allen Nutzern, rechtzeitig auf Version 4 zu wechseln. Eine frühzeitige Installation einer Testversion sowie eine endgültige Umstellung vor Weihnachten sichern einen reibungslosen Ablauf ab Januar.
Eingeschränkte Erreichbarkeit in KW 52/2024 und KW 1/2025
Bitte beachten Sie, dass das Büro von Ibeq während der Kalenderwochen 52/2024 und 1/2025 nur eingeschränkt besetzt ist. Mit einem erhöhten Anfrageaufkommen ab Jahresbeginn wird ebenfalls gerechnet, sodass nicht immer kurzfristig auf alle Anfragen reagiert werden kann. Für individuelle Fragen und eine umfassende Beratung steht Ibeq Ihnen jedoch gern zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich bei Bedarf frühzeitig an das Ibeq-Team oder an die CMO-Beratung, um eine möglichst reibungslose Umstellung auf die Version 4 von CODE.3 zu gewährleisten.
Weiterführende Links
- CODE.3 in der Cloud von CMO
- CODE.3 Lizenzen